Im Ergebnis wird auf die Kernpunkte seiner Aussagen abgestellt. 11.2 Aussagen des Straf- und Zivilklägers 2 Der Straf- und Zivilkläger 2 hat das Rahmengeschehen in den drei Einvernahmen bis und mit der erstinstanzlichen Hauptverhandlung wie folgt beschrieben (pag. 978 f., S. 27 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): E.________ schilderte das wesentliche Rahmengeschehen sowohl bei der Polizei am 15.11.2019, bei der Staatsanwaltschaft am 07.10.2020 wie auch beim Gericht am 08.11.2022 in den wesentlichen Elementen konstant (Wie er am 28.10.2019 im Restaurant W.________ gearbeitet habe, als C.________ zum Essen gekommen sei [pag.