_ gezeigt. A.________ – ich weiss nicht, ob er E.________ bereits zu einem früheren Zeitpunkt kannte – hat E.________ ebenfalls identifiziert» (pag. 769 Z. 39 ff.). Damit erwähnte er einerseits erstmals eine Sequenz in der Küche. Andererseits impliziert das Wort «ebenfalls», dass neben A.________ auch jemand anderes (in der Küche) E.________ identifiziert habe, was in den restlichen Aussagen des Straf- und Zivilklägers 1 nicht so zu finden ist. Insbesondere sagte er in derselben Einvernahme an späterer Stelle zur Frage, wer was gemacht habe: «A.________ hat eben diesen E.________ identifiziert und ich vermute, er war ebenfalls bei dieser Schlägerei dabei» (pag. 770 Z. 31 f.).