11. Beweiswürdigung der Kammer 11.1 Aussagen des Straf- und Zivilklägers 1 Die Vorinstanz hat die wesentlichen Aussagen des Straf- und Zivilklägers 1 bis und mit der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zutreffend wie folgt zusammengefasst (pag. 970, S. 19 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): C.________ schilderte das wesentliche Rahmengeschehen des Abends in seinen Einvernahmen vom 06.12.2019 bei der Polizei, vom 07.10.2020 bei der Staatsanwaltschaft und vom 08.11.2022 anlässlich der Hauptverhandlung konstant gleichbleibend und detailliert (Wie er zwischen 21:00 Uhr und 22:00 Uhr in die W.________ (Restaurant), in welcher E._____