10 und rübergegangen, als es laut geworden sei. Er habe E.________ mit Namen angesprochen und gefragt, was los sei. Auf diese Weise hätten die anderen E.________ erkannt und dann hätten die Handgreiflichkeiten begonnen. Er habe ihn aus Versehen identifiziert, das habe er nicht bewusst gemacht (pag. 1361 Z. 33 ff., pag. 1362 Z. 8 ff., pag. 1363 Z. 28 ff. und pag. 1369 Z. 19 ff.). Wer was gemacht habe, habe er nicht gesehen. Er habe dann gesagt, sie sollten doch hier weggehen, ihren «Scheiss» woanders machen.