Mit seinem Verhalten beteiligte sich A.________ aktiv am Angriff auf C.________ und E.________, welche dabei die oben aufgeführten Verletzungen erlitten, und leistete damit im Rahmen der oben umschriebenen Geschehnisse wissentlich und willentlich einen wesentlichen Tatbeitrag dazu. Der Sachverhalt wurde als Angriff gemäss Art. 134 StGB angeklagt.