6. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Infolge der oben genannten Rückzüge der Berufung ist das erstinstanzliche Urteil nur betreffend den Beschuldigten A.________ zu überprüfen. Seine Berufung bezieht sich auf das gesamte, ihn betreffende Urteil. Das Urteil der Vorinstanz ist somit in Bezug auf G.________, J.________, L.________, H.________ und M.________ in Rechtskraft erwachsen (siehe entsprechende Beschlüsse; Ziff. 2 oben). Da keine entsprechenden Änderungen beantragt wurden, wird auch die Festsetzung der amtlichen Entschädigungen von Rechtsanwältin D.________ und Rechtsanwalt F.__