d. zu verurteilen, C.________ unter solidarischer Haftung mit den anderen Verurteilten für das erstinstanzliche Verfahren die Differenz zum amtlichen Honorar im Umfang von 8 CHF 2759.95 sowie eine Parteientschädigung von CHF 4120.35 und für das oberinstanzliche Verfahren eine Parteientschädigung gemäss einzureichender Kostennote zu bezahlen. 2. Das Honorar der amtlichen Anwältin von C.________ sei gemäss einzureichender Kostennote zu bestimmen und auszurichten.