a. des Angriffs schuldig zu sprechen, begangen am 28. Oktober 2019 in Q.________ (Ortschaft) z.N. von C.________ und E.________ und zu einer angemessenen Strafe zu verurteilen; b. zu verurteilen, C.________ unter solidarischer Haftung mit den anderen Verurteilten einen Schadenersatz von CHF 888.30 sowie eine Genugtuung von CHF 7000.00, beides zuzüglich 5% Zins seit dem 28. Oktober 2019, zu bezahlen; c. zu verurteilen, unter solidarischer Haftung mit den anderen Verurteilten die erst- und zweitinstanzlichen Verfahrenskosten zu bezahlen.