7 23. November 2015, 4. Februar 2016, 8. Februar 2017 und 15. Februar 2019 ediert (pag. 1319 ff.). An der Berufungsverhandlung wurden der Beschuldigte sowie die Straf- und Zivilkläger erneut einvernommen (pag. 1345 ff.). Zusätzlich wurden die von der Verteidigung eingereichten Fotos und Kartenauszüge zu den Akten erkannt (pag. 1343 f. und pag. 1382 ff.). Der Beweisantrag der Verteidigung, S.________, T.________ und U.________ als Zeugen zu befragen, wurde an der Berufungsverhandlung begründet abgewiesen (pag. 1372).