_, amtlich vertreten durch Rechtsanwältin P.________, mit Schreiben vom 5. Dezember 2022 (pag. 913); - A.________ (nachfolgend: Beschuldigter), damals vertreten durch Rechtsanwalt R.________, mit Schreiben vom 5. Dezember 2022 (pag. 916). Sämtliche Berufungsanmeldungen erfolgten form- und fristgerecht. Die schriftliche Urteilsbegründung vom 31. Januar 2023 wurde den Parteien mit Verfügung vom 6. Februar 2023 zugestellt (pag. 1033 ff.), woraufhin alle sechs Beschuldigten formund fristgerecht eine Berufungserklärung einreichten. Die Berufungserklärung des Beschuldigten datiert vom 28. Februar 2023.