5 3. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 4'120.35 an den Privatkläger C.________. 4. Zur Bezahlung von CHF 3'000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit dem 28.10.2019 an den Privatkläger E.________. Soweit weitergehend, wird die Genugtuungsforderung des Privatklägers E.________ abgewiesen. 5. Für die Beurteilung der Zivilklagen werden keine Kosten ausgeschieden. I. Weiter wird verfügt: 1. Die Verfahrenskosten werden wie folgt bestimmt: [Tabellarische Zusammenstellung der Verfahrenskosten]