Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 200.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 2'170.70. E. A.________ A.________ wird schuldig erklärt: des Angriffs, begangen am 28.10.2019 in Q.________ (Ortschaft) z.N. von C.________ und E.________ und in Anwendung der Art. 40, 41 Abs. 1 Bst. a, 42 Abs. 1, 44, 47, 134 StGB Art. 426 ff. StPO verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt.