Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Auf das Aussprechen einer Landesverweisung wird verzichtet. 3. Zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten (14 %), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 2'156.00 und Auslagen von CHF 214.70, insgesamt bestimmt auf CHF 2'370.70 (vgl. Ziff. I.1.). Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 200.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 2'170.70 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). II.