Das Strafverfahren gegen G.________ wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen anfangs November 2020 durch Konsum einer unbestimmten Menge Kokain, wird eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. G.________ wird schuldig erklärt: des Angriffs, begangen am 28.10.2019 in Q.________ (Ortschaft) z.N. von C.________ und E.________. III.