15. Die Laienbeschwerde des Beschwerdeführers enthält zwar Anträge und eine Begründung. In dieser setzt er sich jedoch nicht ansatzweise mit dem angefochtenen Entscheid der SID auseinander und legt – obwohl dies auch von Laien erwartet werden kann – nicht dar, inwiefern der Entscheid der Vorinstanz Recht verletzt oder diesem eine unvollständige/unrichtige Sachverhaltsdarstellung zugrunde liegen soll (Art. 80 VRPG). Darüber hinaus fehlt es am erforderlichen Rechtsschutzinteresse,