13. Im Rahmen seiner Beschwerde gegen die erwähnte Verfügung der BVD hatte der Beschwerdeführer der SID die «sofortige» Verlegung in die JVA Witzwil beantragt, eventualiter die Verbringung auf den Hof B.________, bis «ein angeblicher Platz in Witzwil» frei werde (Akten SID, a.a.O., pag. 006). Den Antrag auf sofortige Verbringung auf den Hof B.________ bekräftigte er in seiner Stellungnahme vom 18. Januar 2023 gegenüber der SID erneut, dies nachdem er bereits (wunschgemäss) in die JVA Witzwil überführt worden war (Akten SID, a.a.O., pag.