2 bemängelte, dass die Institution Witzwil diesbezüglich keine beschwerdefähige Verfügung erlassen wolle. Für ihn hätte der 8-tägige leidvolle Durst- und Hungerstreik keinen Sinn gemacht, wenn Frau Staub der BVD auf der ersten Einweisungsverfügung das Wort «Witzwil» aufgeführt hätte. Gestützt auf das Datenschutzgesetz wünsche er die Korrektur verschiedener, seiner Meinung nach falsch festgehaltener Umstände. Er beantrage darüber hinaus die umgehende Zustellung der Beschwerdeakten SID, insbesondere pag.