2. Mit undatierter Eingabe (Postaufgabe am 5. Januar 2023) erhob der Beschwerdeführer gegen diese Verfügung Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (nachfolgend: SID). Darin beantragte er seine «sofortige» Überführung nach Witzwil oder eventualiter die Verbringung auf den Hof B.________ bis ein Platz in Witzwil frei werde. Als Begründung brachte der Beschwerdeführer im Wesentlichen vor, dass seine Psyche im Regionalgefängnis Bern angeschlagen sei und er jeden Tag mehr und mehr radikalisiert und retraumatisiert werde. Er habe ein Anrecht auf Normalvollzug, trotzdem werde er in Qualhaft gehalten.