Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht) vom 11. November 2022 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A. A.________ schuldig erklärt wurde: 1. der einfachen Körperverletzung, mehrfach begangen am 22.09.2020 in E.________, zum Nachteil von C.________; 2. der Tätlichkeit, mehrfach begangen am 22.09.2020 in E.________, zum Nachteil von C.________; 3. der Sachbeschädigung, mehrfach begangen am 22.09.2020 in E.________, zum Nachteil von C.________; 4. der Beschimpfung, mehrfach begangen am 22.09.2020 in E.________, zum Nachteil von C.________;