Nichtsdestotrotz ist eine gewisse Traumatisierung der Privatklägerin nach wie vor spürbar. Die Privatklägerin schilderte an der oberinstanzlichen Verhandlung, der Vorfall sei immer noch täglich präsent, auch wenn er sie nicht mehr belaste (pag. 677 Z. 8 ff.; Z. 22 ff.). Zu berücksichtigen ist auch, dass die Privatklägerin beim Vorfall vom 22. September 2020 in Todesangst geriet, als der Beschuldigte sie über das Balkongeländer drückte und dabei sagte: «Ich bringe dich um, ich schmeisse dich jetzt über den Balkon» (vgl. pag. 184 Z. 90).