Aus ihren Aussagen an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung geht hervor, dass die Privatklägerin zwei Jahre nach dem Vorfall noch immer mit den Folgen der Tat zu kämpfen hatte. Sie konnte wegen Angstzuständen eine gewisse Zeit nicht arbeiten, war in ärztlicher Behandlung und musste Medikamente nehmen (pag. 472 Z. 18 ff.; pag. 475 Z. 38 ff.; pag. 476 Z. 1). Mittlerweile ist die Behandlung abgeschlossen (pag. 676 Z. 41 f.; pag. 677 Z. 1 ff.). Nichtsdestotrotz ist eine gewisse Traumatisierung der Privatklägerin nach wie vor spürbar.