20. Beurteilung der Kammer Der Beschuldigte ging am 22. September 2020 aus nichtigem Grund auf die Privatklägerin los und schlug ihr mit der Faust mehrmals gegen das Gesicht. Zudem schlug und stiess er sie zu Boden und trat mit den Füssen gegen ihren Rumpf. Schliesslich packte er die Privatklägerin an den Oberarmen, stiess sie auf den Balkon und drückte sie über das Balkongeländer. Die Privatklägerin erlitt ein Monokelhämatom links (Hautunterblutung im Bereich des linken Auges), eine Prellung des rechten Ellenbogens sowie diverse Hämatome am ganzen Körper.