O., Urteil Nr. 2578). - Urteil des Bundesgerichts 6B_384/2008 vom 11. September 2008: Der Täter hat seine Freundin drei Mal gewürgt, geschlagen und mit dem Tod bedroht. Er wurde wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung, Nötigung und mehrfacher Drohung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren verurteilt (LANDOLT, a.a.O., Urteil Nr. 1056). Das Bundesgericht schützte die dem Opfer zugesprochene Genugtuung von CHF 20‘000.00. Es treffe zwar zu, dass für einfache Körperverletzungen ohne bleibende Beeinträchtigungen in der Regel wesentlich tiefere, im vierstelligen Bereich liegende Genugtuungssummen zugesprochen würden.