O., Urteil Nr. 1136). - Urteil des Kantonsgerichts Waadt vom 5. März 2020: X. hat seine Frau immer wieder geschlagen, sie gewürgt und ihr mit dem Tod gedroht, indem er ihr sagte, dass er sie töten werde oder von einem Bekannten töten lassen werde. An einem unbestimmten Tag drohte er ihr mit dem Tod, indem er ihr ein Messer an die Kehle hielt. Y. flehte um Verzeihung, weshalb X. schliesslich von ihr abliess. Weiter gab es eine Situation, indem die Eheleute in Streit gerieten und X. dabei seine Frau am Hals packte und gegen die Wand drückte. Als die Polizei eingriff, sagte X.