Sie erlitt mehrere Hämatome, Augenverletzungen, eine Beschädigung mehrerer Zähne sowie eine posttraumatische Belastungsstörung. Der Täter wurde wegen einfacher Körperverletzung, Tätlichkeiten, Drohung und versuchter Nötigung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Der Ex-Freundin wurde eine Genugtuung von CHF 7‘000.00 zugesprochen (LANDOLT, a.a.O., Urteil Nr. 1136). - Urteil des Kantonsgerichts Waadt vom 5. März 2020: X. hat seine Frau immer wieder geschlagen, sie gewürgt und ihr mit dem Tod gedroht, indem er ihr sagte, dass er sie töten werde oder von einem Bekannten töten lassen werde.