43 Übergriffen hat er sie während einiger Sekunden am Hals gewürgt und ihr verboten, das Wohnzimmer der ehelichen Wohnung zu verlassen. Schuldsprüche wegen mehrfacher Gefährdung des Lebens, mehrfacher Drohung, mehrfacher Nötigung. Genugtuung von CHF 6'000.00 (LANDOLT, a.a.O., Urteil Nr. 2109). - Urteil des Kantonsgerichts Waadt vom 28. September 2009: Der Täter schlug seine Ex-Freundin mehrfach ins Gesicht und trat sie mit den Füssen. Sie erlitt mehrere Hämatome, Augenverletzungen, eine Beschädigung mehrerer Zähne sowie eine posttraumatische Belastungsstörung.