Die Genugtuung betrug CHF 3‘000.00 (LANDOLT, a.a.O., Urteil Nr. 1078). - Urteil des Strafgerichts des Kantons Zug vom 6. September 2016 (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_265/2017 vom 9. Februar 2018). X. wurde mehrmals handgreiflich gegenüber seiner Frau (Schläge, Ohrfeigen, an den Haaren reissen) und hat physischen und psychischen Zwang gegen sie ausgeübt. Bei zwei