Die Ehefrau erlitt posttraumatische Störungen. Der Täter wurde wegen einfacher Körperverletzung, mehrfacher Drohung sowie Tätlichkeiten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten und einer Busse von CHF 200.00 verurteilt. Der Ehefrau wurde eine Genugtuung von CHF 3'000.00 zugesprochen (LANDOLT, a.a.O., Urteil Nr. 1415). - Urteil des Bezirksgerichts Bülach vom 17. Dezember 2008: Der Ehemann schikanierte und schlug seine Ehefrau seit 2006 wiederholt.