2021, Online-Datenbank, Urteil Nr. 1637). - Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 29. März 2012: Die Ehefrau war über längere Zeit wiederholt den Gewaltausbrüchen ihres Ehemannes ausgesetzt, Drohungen, Nötigungen und Freiheitsberaubungen. Anlässlich eines Streits machte der Ehemann seine Ehefrau zuerst durch sein Gewicht bewegungsunfähig, anschliessend würgte er sie mehrfach und lebensgefährlich und drohte, mit dem Messer die Halsschlagader durchzuschneiden oder sie zumindest zu entstellen. Die Ehefrau erlitt posttraumatische Störungen.