Vorliegend zieht die Kammer insbesondere folgende Vergleichsfälle heran: - Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 3. Juli 2013: Der Beschuldigte hatte eine Hand auf den Mund der Privatklägerin gedrückt und ihr gleichzeitig mit der anderen Hand an den Hals gegriffen, wobei er stark zudrückte, was er während mindestens einer Minute tat. Dadurch geriet die Privatklägerin in Atemschwierigkeiten und wurde für einige Sekunden bewusstlos. Schuldsprüche wegen Gefährdung des Lebens, Drohung und mehrfacher versuchter Nötigung.