19. Präjudizienvergleich Bei der Bemessung der Genugtuungssumme kommt dem Gericht ein grosses Ermessen zu. Die Rechtsprechung gibt daher eine grosse Bandbreite von Genugtuungsbeträgen in den jeweiligen Einzelfällen vor. Vergleiche sind jeweils nicht einfach, da jeder Fall seine Besonderheiten aufweist, die sich von anderen Fällen wesentlich unterscheiden können. Vorliegend zieht die Kammer insbesondere folgende Vergleichsfälle heran: - Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 3. Juli 2013: