40 angesichts seiner Suchtmittelabhängigkeit und der schwierigen finanziellen und beruflichen Situation noch lang sein. Aus seinen Aussagen geht hervor, dass der Beschuldigte nach wie vor Alkohol konsumiert, wenn auch weniger als früher (pag. 460 Z. 25 ff.; pag. 658; pag. 685 Z. 41). Absolute Alkoholabstinenz scheint für den Beschuldigten trotz des unter Alkoholeinfluss begangenen Gewaltdelikts weiterhin kein Thema zu sein. Drogen nimmt der Beschuldigte gemäss eigenen Aussagen keine mehr. Er räumte aber ein, hin und wieder einen Joint zu rauchen (pag.