16. Dezember 2020 wegen Verletzung der Verkehrsregeln, einfachen Diebstahls, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 70.00 und einer Busse von CHF 500.00, als Teilzusatzstrafe zu den Grundurteilen vom 5. Mai 2020 und 15. April 2020. Zwar handelt es sich bei diesen Vorstrafen nicht um Gewaltdelikte.