- mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen - Kulm vom 24. Juli 2020 wegen mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, Führens eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises, Fahrens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand und Missachtung des Verbots, unter Alkoholeinfluss zu fahren zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu CHF 130.00 und einer Busse von CHF 800.00, als Zusatzstrafe zu den Grundurteilen vom 5. Mai 2020 und 15. April 2020 sowie als Gesamtstrafe zum Grundurteil vom 12. November 2019; - mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom