- mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen - Kulm vom 24. Juli 2020 wegen mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, Führens eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises, Fahrens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand und Missachtung des Verbots, unter Alkoholeinfluss zu fahren zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu CHF