- mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 15. April 2020 wegen Verletzung der Verkehrsregeln, Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes und Fahrens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 120.00 und einer Busse von CHF 1’000.00; - mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 5. Mai 2020 wegen Führens eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises zu einer bedingten Geldstrafe von 8 Tagessätzen zu CHF 110.00 und einer Busse von CHF 300.00, als Zusatzstrafe zum Grundurteil vom 15. April 2020;