Hinzu kommt, dass der Beschuldigte mehrfach vorbestraft ist. Dem Strafregisterauszug vom 10. August 2023 lassen sich folgende Verurteilungen entnehmen (pag. 661 ff.): - mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 12. November 2019 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 43 Tagessätzen zu CHF 110.00 und einer Busse von CHF 1’100.00;