Der Beschuldigte hat sich der versuchten Gefährdung des Lebens schuldig gemacht und damit ein schweres Gewaltdelikt begangen. Zudem hat er sich der mehrfachen einfachen Körperverletzung, der mehrfachen Tätlichkeit, der mehrfachen Sachbeschädigung, der mehrfachen Beschimpfung, der Hinderung einer Amtshandlung, des Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz, des mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, der mehrfachen Übertretung gegen das Personenbeförderungsgesetz sowie der Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gemacht. Hinzu kommt, dass der Beschuldigte mehrfach vorbestraft ist.