je mit Hinweisen). Der Beschuldigte verfügt als deutscher Staatsangehöriger über eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA, welche bis zum 17. November 2024 gültig ist, und kann sich daher grundsätzlich auf das FZA berufen (pag. 228). Der Beschuldigte hat sich der versuchten Gefährdung des Lebens schuldig gemacht und damit ein schweres Gewaltdelikt begangen.