685 Z. 24 ff.). Über tiefgreifende Beziehungen oder Freundschaften scheint der Beschuldigte nicht zu verfügen. Er gab an, er habe eigentlich keine Kollegen oder Bezugspersonen in der Schweiz. Das sei aber besser so für ihn (pag. 685 Z. 6 ff.). 15.2.4 Familienverhältnisse Der Beschuldigte ist ledig und hat keine Kinder (pag. 228; pag. 232). Er ist in Deutschland bei seinen Eltern aufgewachsen (143 f.). Seine Eltern und seine beiden Schwestern leben nach wie vor in Deutschland (pag. 144; pag. 460 Z. 13, Z. 16 f.). Die familiäre Situation des Beschuldigten begründet ebenfalls keinen schweren persönlichen Härtefall.