Seit der erstinstanzlichen Hauptverhandlung konnte der Beschuldigte seine Schulden etwas reduzieren. Sie belaufen sich gemäss eigenen Angaben aber immer noch auf CHF 60'000.00 bis CHF 70'000.00 (pag. 684 Z. 1 ff., Z. 8 ff.). Angesichts seiner noch nicht gefestigten Arbeitssituation und der schwierigen finanziellen Situation kann nicht davon gesprochen werden, dass sich der Beschuldigte beruflich und finanziell in der Schweiz integriert hätte.