682 Z. 37 ff.). An der oberinstanzlichen Verhandlung gab der Beschuldigte an, er bewerbe sich seit über einem Jahr immer wieder auf Festanstellungen. Es scheitere aber immer am fehlenden Führerausweis. Sein Beruf als Isolierspengler verlange einen Führerausweis. Auf Nachfrage des Verfahrensleiters erklärte der Beschuldigte, er sei bestrebt, den Führer-ausweis wiederzuerlangen. Dies werde aber noch länger dauern, was vor allem am Finanziellen liege (pag. 683 Z. 11 ff., Z. 19 ff.). Der Beschuldigte wurde nie mit Sozialhilfe unterstützt. Seine Schulden nahmen indes fortlaufend zu.