Bereits von 2014 bis 2016 hielt er sich zwecks Erwerbstätigkeit in der Schweiz auf (pag. 228 f.). Der Beschuldigte verbrachte damit weder seine Kindheit noch die prägenden Jugendjahre in der Schweiz. 15.2.2 Berufliche und finanzielle Integration Der Beschuldigte ist gelernter Isolierspengler und hatte in der Schweiz verschiedene Temporäranstellungen inne (vgl. pag. 144; pag. 162 Z. 344; pag. 228; pag. 235 ff.; pag. 245 f.; pag. 250 ff.; pag. 459 Z. 34 ff.). Zurzeit ist er bei der Temporärfirma P.________ AG angestellt und wird durch diese an die Firma Q.________ AG vermittelt (pag. 657; pag. 682 Z. 37 ff.).