Strafmass Zusammenfassend erachtet die Kammer für die Schuldsprüche wegen mehrfacher Tätlichkeiten, mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, mehrfacher Übertretung gegen das Personenbeförderungsgesetz sowie Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Busse von CHF 1‘200.00 als angemessen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf zwölf Tage festgesetzt. V. Landesverweisung