Bei Ordnungsbussen sind keine Täterkomponenten zu berücksichtigen. Bei den anderen Übertretungsbussen wirken sich die Täterkomponenten leicht straferhöhend aus, weshalb die Strafe um CHF 100.00 auf insgesamt CHF 1'200.00 zu erhöhen ist (vgl. zu den Täterkomponenten Ziff. IV. 12.4 vorne). 13.4 Strafmass Zusammenfassend erachtet die Kammer für die Schuldsprüche wegen mehrfacher Tätlichkeiten, mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, mehrfacher Übertretung gegen das Personenbeförderungsgesetz sowie Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Busse von CHF 1‘200.00 als angemessen.