Für jede weitere Anzeige wird eine Erhöhung um CHF 100.00 empfohlen. Ebenso wir eine Erhöhung in Fällen von häuslicher Gewalt empfohlen (VBRS-Richtlinien, S. 51). Vorliegend wiegt das Verschulden des Beschuldigten schwerer als im Referenzsachverhalt der VBRS-Richtlinien, weil der Beschuldigte nicht ein Rayonverbot missachtet hat, sondern das Annäherungs- und Kontaktverbot gegenüber der Privatklägerin und dies durch Betreten des ihm verbotenen zweiten Stocks sowie mehrfach elektronisch durch WhatsApp-Nachrichten an die Privatklägerin. In Übereinstimmung mit der Vorinstanz ist für den mehrfachen Ungehorsam gegen amtli-