Das Verschulden des Beschuldigten wiegt deutlich schwerer als im Referenzsachverhalt der VBRS-Richtlinien. Für die mehrfachen Tätlichkeiten erscheint mit der Vorinstanz eine Busse von CHF 600.00 als Einsatzstrafe angemessen (vgl. pag. 562, S. 39 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 13.2 Asperation aufgrund der weiteren Schuldsprüche 13.2.1 mehrfacher Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen Die VBRS-Richtlinien sehen für Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen eine Busse von CHF 200.00 vor bei Nichteinhalten eines Rayonverbots durch einen Alkoholabhängigen. Für jede weitere Anzeige wird eine Erhöhung um CHF 100.00 empfohlen.