13.1 Einsatzstrafe: mehrfache Tätlichkeiten Die VBRS-Richtlinien sehen für Tätlichkeiten eine Busse von CHF 300.00 vor, wenn der Täter bei einem verbalen Streit in einer Bar die Beherrschung verliert und dem Opfer eine Ohrfeige verpasst (VBRS-Richtlinien, S. 46). Vorliegend schlug und trat der Beschuldigte während der Auseinandersetzung vom 22. September 2020 mehrfach gegen die Privatklägerin und stiess sie weg, ohne dass sie verletzt worden wäre bzw. wodurch sie kleinere Hämatome erlitt, die folgenlos abheilten. Das Verschulden des Beschuldigten wiegt deutlich schwerer als im Referenzsachverhalt der VBRS-Richtlinien.