Gemäss dem Erhebungsformular Wirtschaftliche Verhältnisse vom 9. August 2023 verdient der Beschuldigte netto ca. CHF 4'800.00 pro Monat (inkl. Anteil 13. Monatslohn; pag. 660). An der oberinstanzlichen Verhandlung bestätigte der Beschuldigte diesen Lohn und gab an, er habe eine Lohnpfändung und lebe auf dem Existenzminimum. Sein Existenzminimum sei zwischen CHF 2'500.00 und CHF 3'000.00 (pag. 683 Z. 28 ff., Z. 39 ff.). Schulden habe er aktuell ca. CHF 60'000.00 bis CHF 70'000.00 (pag. 684 Z. 6). Auszugehen ist somit von einem Existenzminimum von CHF 2'500.00.