Zu berücksichtigen ist, dass im Zeitpunkt der Hinderung einer Amtshandlung, begangen am 23. Juni 2021, eine weitere Vorstrafe vorlag. Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 16. Dezember 2020 wurde der Beschuldigte wegen Verletzung der Verkehrsregeln, einfachen Diebstahls, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 70.00 und einer Busse von CHF 500.00, als Teilzusatzstrafe zu den Grundurteilen vom 5. Mai 2020 und 15. April 2020 verurteilt (pag.